Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die meist gestellten Fragen / wiki in einer Übersicht!
Reparaturen an originalen BMW, Audi oder Mercedes Dämpfern oder Nivomaten können wir nicht durchführen. Gutachten können Sie ebenfalls über uns beziehen.
Bei uns sind Sie richtig wenn KONI, H&R, Bilstein oder Eibach verbaut ist!

Gekürzter Stoßdämpfer

Ein Stoßdämpfer kürzen auch Rebound genannt, bedeutet das der Dämpfer so zu sagen im inneren ein Begrenzer eingebaut wird. Das verhindert zuverlässlich das der Dämpfer zu weit ausfährt. Somit wird erreicht das die Verbaute Fahrwerksfeder auch im ausgefedertem Zustand immer unter Spannung steht und sich somit nicht verkannten kann.

Bodenventil

Mit dem Bodenventiel kann man in 6 bzw. 7 Stufen einstellen welche Härte die Druckstufe des Dämpfers hat. Die Druckstufe ist das Einfahren des Dämpfers. Zu dem gibt es verschiedene Geschwindigkeiten in dem das Bodenventiel seine Kraft aufbaut. Die Druckstufe kann überwiegend bei einem Koni nur mittels eines Umbau eingestellt werden. Sie ist also fest vorgegeben und kann nicht “verstellt” werden.

Zugstufe

Die Zugstufe ist das Ausfahren des Dämpfers, auch das was man oft mit einem Rad am oberen teil des Dämpfers einstellen kann. Ansonsten ist diese oft über das zusammendrücken des Dämpfers einstellbar (siehe auch "Koni-Dämpfer nachstellen). Auch die Zugstufe kann man umbauen. Diese verlagert sich dann in Richtung “härter”. Soll heißen, die weichste Stufe ist dann ca. wie original auf 1/2 gestellt.

Nuten / Gewinde

An den Dämpfern wo original der Federteller oder Gewindehülse auf einem Sprengring sitzt kann man den Dämpfer um weitere Nuten erweitern. Auch die meisten Gewindehülsen kann man somit in der Höhe versetzen. So kann man eine größere Tieferlegung erreichen. Nuten am Dämpfer sollten mit dem Tüv abgesprochen werden, einige TÜV-Prüfer sehen es nicht gerne.

KONI Infos

Erklärung zur KONI-Qualität
KONI-Dämpfer nachstellen: Anleitung

Eintragung / TÜV

Stoßdämpfer alleine wenn die Höhe durch diese nicht verändert wird sind IMMER eintragungsfrei, Nur Federn oder Komplettfahrwerke (mit Tieferlegungsfedern, oder Gewindefahrwerke) müssen eingetragen werden.
Einige Umbauten sind im Strassenverkehr nicht zulässig und erfolgen immer auf eigenes Risiko und Wunsch.
Wenn dazu Fragen bestehen bitte uns vor Auftrag kontaktieren.